WohnGeld.net - Die Informationsseite zum Thema Wohngeld & Wohngeld beantragen

Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf WohnGeld.Net, dem Verbraucherportal rund um das Thema Wohngeld. Viele Menschen wissen leider noch immer nicht, was das Wohngeld eigentlich ist, wer berechtigt zum Bezug ist und wie man Wohngeld beantragen kann. Wir möchten Ihnen deshalb hier kostenlose Informationen zum Thema Wohngeld geben und erklären wie die Beantragung von Wohngeld funktioniert.

Wer kann Wohngeld beantragen?



Für die Beantragung von Wohngeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es gibt eine Reihe von Kriterien, anhand derer überprüft wird, ob Sie für die Zahlung des Wohngeldes in Frage kommen oder nicht.

Grundsätzlich gilt: Jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt und sich keine angemessene Unterkunft leisten kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie haben ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie sind berechtigt, den Wohnraum zu nutzen und bewohnen diesen auch.
  • Ihr Einkommen ist so gering, dass es nicht ausreicht, um eine angemessene Unterkunft zu finanzieren.
  • Ihr Einkommen liegt unterhalb der festgesetzten Einkommensgrenzen.
  • Sie haben keinen anderen Anspruch auf staatliche Unterstützung für die Miete oder sonstige Kosten der Unterkunft.

    Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, um ihnen ein angemessenes Zuhause zu ermöglichen. Es kann dazu beitragen, dass sie nicht in prekären Wohnverhältnissen leben müssen oder sogar obdachlos werden. Doch viele Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben und verzichten somit auf diese Hilfe. Deshalb ist es wichtig, über die Voraussetzungen und Möglichkeiten von Wohngeld informiert zu sein.

    Wenn Sie denken, dass Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben könnten oder sich unsicher sind, sollten Sie sich an das zuständige Amt wenden. Dort können Ihnen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten. Es lohnt sich also definitiv darüber nachzudenken - denn jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Unterkunft!

    Vor dem Antragsverfahren ist es daher empfehlenswert, dass Sie prüfen lassen, ob Sie für den Erhalt von Wohngeld in Frage kommen oder nicht. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Nerven im Antragsprozess und können gegebenfalls direkt mit dem Antrag beginnen. Um eine Prüfung vornehmen zu lassen, wenden Sie sich am besten an Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an Ihr Jobcenter vor Ort – dort erhalten Sie weitere Informationen und Hilfe bei der Beantragung von Wohngeld. Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, den Wohnraumbedarf von Menschen mit geringem Einkommen zu decken. Es wird unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und kann sowohl für Mieter als auch Eigentümer beantragt werden. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen oder dem Einkommen. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, eine Prüfung durchzuführen und herauszufinden, ob man Anspruch darauf hat. Es gibt viele Vorteile beim Erhalt von Wohngeld: Zum einen können damit Miet- oder Hypothekenzahlungen geleistet werden – das bedeutet mehr finanziellen Spielraum im Alltag. Zum anderen sorgt es dafür, dass man nicht in prekäre Wohnverhältnisse gerät oder sogar obdachlos wird. Darüber hinaus ist es wichtig zu betonen, dass Wohngeld nicht nur für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gedacht ist. Auch Studierende, Auszubildende oder Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf haben.

    Ein weiterer Pluspunkt des Wohngelds ist seine Flexibilität: Es kann jederzeit beantragt werden und wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Zudem gibt es keine Rückzahlungspflicht wie bei einem Kredit – das bedeutet eine finanzielle Entlastung auf lange Sicht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihnen Wohngeld zusteht oder welche Unterlagen benötigt werden, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Dort erhalten Sie kompetente Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung.

    Insgesamt bietet das deutsche Sozialsystem viele Möglichkeiten zur Absicherung im Alltag – nutzen auch Sie diese Chance! Mit dem Erhalt von Wohngeld können Sie Ihre Wohnsituation verbessern und mehr finanziellen Spielraum gewinnen. Insgesamt bietet das Wohngeldsystem also eine wichtige Möglichkeit zur sozialen Absicherung – nutzen Sie diese Chance!

    Abschließend lässt sich festhalten: Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen und sich keine angemessene Unterkunft leisten können, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld – allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Am besten informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Chancen auf den Erhalt des Wohngeldes und wendet sich anschließend an Ihre örtliche Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter vor Ort – hier erhalten Sie weitere Information zum Thema „Wer bekommt Wohngeld“ sowie Hilfe beim Antragsprozess. Neben dem Wohngeld gibt es auch weitere Möglichkeiten zur sozialen Absicherung, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen können Ihnen dabei helfen, Ihre Grundbedürfnisse zu decken und ein menschenwürdiges Leben zu führen. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt keine Scham darin Unterstützung anzunehmen, wenn man sie benötigt. Im Gegenteil: Indem Sie diese Chance nutzen zeigen Sie Stärke und Verantwortungsgefühl für sich selbst und Ihre Familie.

    Zusätzlich sollten Sie darauf achten regelmäßig Ihren Anspruch auf Sozialleistungen überprüfen zu lassen – denn dieser kann sich durch Änderungen Ihrer Lebenssituation verändern. Insgesamt gilt: Nutzen Sie alle Möglichkeiten zur sozialen Absicherung um Ihr Leben bestmöglich gestalten zu können! Wohngeld gibt es über 40 Jahre. Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger werden mit Wohngeld bei ihren Wohnkosten unterstützt. Es wird bei Mieterinnen und Mietern als Mietzuschuss und bei Eigentümerinnen und Eigentümern als Lastenzuschuss geleistet. Die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Für die Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und die Kindergeld bekommen, wird seit dem 01. Januar 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt.

    Wohngeld für Wohnung beantragen

    Wo kann man Wohngeld beantragen?

    Im Rathaus oder Bürgeramt kann der zuständige Ansprechpartner ermittelt werden. Die Leistungen werden als Sach- oder Dienstleistungen gewährt. Drei Faktoren sind wichtig, um zu ermitteln, wer und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ist dafür ausschlaggebend. Nur wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist, kann Wohngeld erhalten. Die Antragsformulare erhält man bei der Wohngeldbehörde, der Gemeinde, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Ebenfalls wird dort auch umfassend beraten. Wer Wohngeld aufgrund des Antrags erhält, bekommt einen schriftlichen Bescheid der Behörde.

    Wie viel Wohngeld bekommt man?

    Eine Wohngeldtabelle zeigt, wie hoch das Wohngeld sein könnte. Jedoch kann die tatsächlich gewährte Förderung nur von der zuständigen Wohngeldstelle errechnet werden. Die Bewilligung des Wohngeldes wird in der Regel für 12 Monate erteilt. Beginnend mit dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wird. Nach Ablauf der 12 Monate ist ein neuer Antrag erforderlich. Beim Wohngeld ist die Miete oder Belastung nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Diese Höchstbeträge werden in 6 Mietstufen gegliedert. Das ist notwendig, da in Deutschland die Mieten unterschiedlich hoch sind.

    Wer bekommt WOhngeld?

    Wer bekommt Wohngeld?

    Das Wohngeld wird allen gewährt, die dessen bedürfen, um ihre Wohnung bezahlten zu können. Die Anzahl der Bezieher dieser staatlichen Unterstützung sank zwar in den letzten Jahren, allerdings nicht deshalb, weil es weniger Bedürftige gäbe, sondern weil viele von Ihnen ALG2 beantragen müssen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch beträgt 140 Euro, und kostet dem Staat insgesamt 1,16 Milliarden Euro. Grundlage der Berechnung sind außer den eigenen Einkommen die sogenannten Mietstufen. Diese sind in sechs verschiedene eingeteilt. Die Stufen eins und zwei befinden sich unterhalb des deutschen Durchschnittes, die Mietstufe 3 ist circa der Durchschnitt und 4 bis 6 liegen oberhalb. Ab 2009 haben sich die Gesetzmäßigkeiten der Wohngeldzahlung verändert. Seither werden die Heizkosten in die Miete eingerechnet, die Baualtersklassen auf Neubaumietenniveau zusammengefasst, die Miethöchstbeträge um 10 Prozent angepasst und die Tabellenwerte um 8 Prozent erhöht. Die Neuberechnung lief schleppend an, und manch einer musste darauf mehrere Monate warten. Das Wohngeldgesetz, welches Teil des Sozialgesetzbuches ist, besteht aus mehreren Teilen. Zum einen wird geregelt, wie das anzurechnende Einkommen zu ermitteln ist. Außerdem werden die Ablehnungsgründe für den Wohngeldantrag erläutert. Zudem gibt es Paragraphen zur Bewilligung, zur Erhöhung und zum Wegfall des Anspruchs. An diese Gesetzmäßigkeiten hat sich die bearbeitende Behörde zu halten. Eine Neufassung, über die lange politisch gestritten und debattiert wurde, trat am 1.1.2009 in Kraft. Für die Empfänger von Wohngeld ist es vor allem fatal, dass die Wohnnebenkosten wie Strom und Heizung in den letzten Jahren beständig extrem gestiegen sind. So stimmen die eigentlich bei der Berechnung zugrunde gelegten Zahlen nicht mehr, und der Anspruch läge eigentlich höher. Damit sollte mit dem neuen Gesetz wenigstens teilweise Rechnung getragen werden. Viel Erfolg auf unserer Webseite wünscht Ihr Team von
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