Wohngeldantrag stellen

Wohngeld ist ein öffentlicher Zuschuss den Personen beantragen können, um die Belastung der Finanzen durch die Wohnung zu senken. Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, ob man Mieter oder Eigentümer der des Wohnraumes ist. Die Zahlung erfolgt jedoch wie fast alle Beihilfen nur nach entsprechendem Antrag. Aus diesem Grund lohnt es sich, sich mit dem Antrag auf Wohngeld eingehend zu beschäftigen und sich im Zweifelsfall Hilfe zu organisieren. Wesentliche Punkte für die Gewähr von Wohngeld sind die Art des Wohnraumes, die Berechtigung zur Antragstellung sowie keine Ausschlussgründe zu erfüllen. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, ist oft nicht „einfach so“ zu bestimmen. Dafür müssen zahlreichen Dinge überprüft und berechnet werden. Daher sollte man das Wohngeld auf alle Fälle beantragen wenn man der Meinung ist, zum Kreis der Berechtigten zu gehören. Ergibt dann die Berechnung, dass man doch keines erhält, hat man dies zumindest versucht. Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld (bei Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) haben, sollten Sie sich ein paar Fragen stellen, die zumindest prinzipiell zu der Erkenntnis führen können, ob Sie anspruchsberechtigt sind oder nicht. Auch gibt es die Internetseite wohngeldantrag.de auf der Sie einen Fragerunde durchlaufen können, die Ihnen schon den einen oder anderen Aufschluss gibt. Allerdings kann dies nicht ersetzen, den Antrag auszufüllen und beim zuständigen Amt abzugeben. Dieses finden Sie in Ihrem Rathaus. Denn die Fragen im Netz berücksichtigen nur sogenannte Standardfälle. Ist in Ihrem Fall durch was auch immer eine Besonderheit zu berücksichtigen, werden Sie hier bereits scheitern.