Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland. Diese erhalten bedürftige Bürger, egal, ob sie in einer Mietwohnung oder im eigenen Wohnraum wohnen. Dementsprechend ist es ein Mietzuschuss oder ein Lastenzuschuss. Die gesetzlichen Bedingungen für diese Leistung sind Teil des Sozialgesetzbuches. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Bekommt man aufgrund des Antrages eine Leistung zugesprochen, so erhält man diese ab dem 1. des Monates, in dem der Antrag eingegangen ist. Meist gilt die Bewilligung für 12 Monate. Allerdings ist nicht jeder antragsberechtigt, der bedürftig nach der Höhe seines Einkommens wäre. Ausgenommen sind Auszubildende und Studenten während ihrer ersten Berufsausbildung, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.



Das Wohngeld stützt sich auf folgende Eckpunkte: Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, Höhe des Familieneinkommens und Höhe der Miete bzw. der Belastung, die durch das Wohneigentum entsteht. Die Wohngeldstelle verlässt sich hier allerdings nicht auf Ihre Angaben, sondern prüft diese nach. Die nötigen Formulare kann man sich bei der Wohngeldstelle des Wohnortes abholen. Dies sind im Einzelnen: der Antrag auf Wohngeld, die Bescheinigung des Vermieters, aus dem die Miete und die Wohnungsgröße hervorgehen sowie eventuell nötige zusätzliche Erklärungen zum Antrag. Weiterhin müssen vorgelegt werden: eine Fremdmittelbescheinigung der Bank bei Lastenzuschuss, eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheide des Arbeitsamtes und der Schulen der Kinder, Rentenbescheide und sonstige Einnahmenbelege wie BAföG oder Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis und Nachweis über Unterhaltszahlungen. Desweiteren Nachweise über Kapitalerträge und Wohngeldnegativbescheide für den Zweitwohnsitz, falls dies zutrifft. Für Studenten gilt das Wohngeld nur, wenn diesen dem Grunde nach kein BAföG zusteht. Ansonsten werden die Wohnkosten hier berücksichtigt.