Wohngeld zurückzahlen?

Hinweis: Wann das Wohngeld zurück gezahlt werden muss, lesen Sie hier.

Beim Wohngeld handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss, der tatsächlich als solcher gewährt wird. Das heißt regelmäßig (monatlich), ohne Rückzahlungsverpflichtung und nur auf Antrag. Dieser ist dafür gedacht, Bedürftige dabei zu unterstützen, sich geeigneten Wohnraum leisten zu können. Dafür wird das Einkommen der Familie zugrunde gelegt und die tatsächlich zu tragende Miete. Nur wenn diese über dem festgesetzten Höchststand liegt, dann wird nur dieser Höchstsatz bezuschusst, nicht die tatsächliche Miete. Der Bescheid ergeht in der Regel für ein Jahr und dann muss man einen Folgeantrag stellen. Allerdings haben die Bezieher des Zuschusses eine Mitteilungspflicht, und müssen daher angeben, wenn sich prinzipielle Dinge geändert haben wie die Anzahl der Personen, das Einkommen oder die Miete. Auch steht das Wohngeld im Zusammenhang mit der bewohnten Wohnung, sodass ein Umzug gemeldet werden muss. Zahlreiche Sonderfälle machen die Berechnung nicht einfach, und erschweren es eine einfache Aussage zu treffen, ob jemand Wohngeld beziehen kann oder nicht. Viele Familien geraten durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Schieflage. Aber gerade dann kann man oft kein Wohngeld bekommen, da in den Leistungen des Arbeitslosengeldes II die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind. Insgesamt wäre eine deutliche Vereinfachung des Gesetzes wünschenswert. Vor allem durch die steigenden Betriebskosten wie Strom und Heizung sind die Mieter oder Wohneigentümer unterer Einkommensklassen immer mehr belastet. Hier muss das Wohngeld entsprechend angepasst werden, was zuletzt durch eine Reform 2009 geschah. Leider kann man sich nicht auf den Bescheid der Wohngeldstelle verlassen, da diese oft fehlerhaft sind. Daher ist es angebracht, die angeführten Beträge und Begründungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall nachzufragen.