Welche Unterlagen muss man einreichen?

Die Unterlagen sind vollständig, wenn Sie den Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zusammen mit Vermieterbescheinigung oder Nachweise über bestehende Zahlungsverpflichtungen im eigenen Haus abgeben. Außerdem Angaben zur Untervermietung von Wohnraum und Unterhaltsverpflichtungen, Bescheinigungen des Finanzamtes, wenn Sie Werbungskosten angerechnet haben wollen, die über den pauschalen 920 Euro im Jahr liegen. Dazu kommt eine Anlage für die Angabe des Einkommens. Wo der Antrag richtigerweise abzugeben ist, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Mitunter gibt es Wohngeldstellen, an anderen Orten ist das Sozialamt zuständig. Machen Sie sich im Netz schlau, und sollten Sie hier keinen Erfolg haben, gehen Sie einfach zu Ihrer Stadtverwaltung und fragen Sie sich durch.

Ein besonders wichtiger Punkt beim Ausfüllen des Antrages ist der der Betriebskosten. Normalerweise gehören Betriebskosten einfach mit zur Miete. Aber für das Wohngeld müssen die Beträge einzeln aufgeführt werden. Manche Betriebskosten werden anerkennt, wie die Grundsteuer, Wasser, Entwässerung, Kosten für Aufzüge, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege und Hausbeleuchtung sowie Schornsteinreinigung. Desweiteren die Kosten für einen Hausmeister, die Versicherung für das Gebäude, oder Gemeinschaftsantennen. Für Auskünfte rund um das Wohngeld gibt es die Sozialhotline.de. Hier können Sie Ihre Fragen stellen.

Haben Sie den Antrag gestellt, bekommen Sie einen Bescheid. Dieser kann für Sie positiv oder auch negativ ausfallen. Ergibt der Bescheid einen Zahlbetrag, der geringer ausfällt als von Ihnen angenommen oder wird die Zahlung ganz versagt, lesen Sie den Bescheid genau durch. Sind Sie dann der Meinung, dass Sie unrecht behandelt worden sind, eventuelle Zuschläge vergessen wurden und so weiter, dann formulieren Sie einen Wiederspruch.