Datenabgleich mit anderen Behörden

Da das Wohngeld nur an einen bestimmten Personenkreis gezahlt wird, also beispielsweise nicht an die Empfänger von Arbeitslosengeld II gibt es Möglichkeiten der Behörde zur Überprüfung der Angaben des Antragstellers. Ein automatisierter Datenabgleich ist daher üblich. Dazu gehört, ob und für welchen Zeitraum Wohngeld bereits beantragt wurde, ab wann ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr in der bezuschussten Wohnung lebt, und dergleichen mehr. So wird erkannt, wenn jemand Wohngeld doppelt beantragt, oder die Wohnung, für die er den Zuschuss bezieht, vielleicht nicht mehr nutzt. Diese Überprüfungen sind bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Bekanntgabe der Wohngeldbewilligung möglich.



Wer sich grundlegend zum Thema Wohngeld beraten lassen möchte oder sich Infos einholen muss, kann dies im Internet auf der jeweiligen regionalen Behördenseite tun. Hier findet man viele Informationen und Gesetzestexte, Aktualisierungen und die Wohngeldstellen sowie alles, was man bei Beantragung berücksichtigen sollte. Auch kann man auf der Seite das Bundesland und den Ort eingeben und erhält so Auskunft, welche Stelle der Gemeinde für den Antrag auf Wohngeld zuständig ist. Einige wenige solcher Behörden sind auch dafür ausgestattet, Antragsformulare online entgegen zu nehmen. Alle Aktualisierungen des Wohngeldgesetzes sowie das Sozialgesetzbuch, zu dem das Gesetz über das Wohngeld gehört, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Man kann hier auch nach einem bestimmten Stichwort suchen. So findet man schnell eine Antwort auf die anstehenden Fragen.