Einkommen

Eine große Rolle bei der Berechnung von Wohngeld spielt natürlich das Einkommen. Dieses ist neben den Kosten für die Unterkunft und die Anzahl der Familienmitglieder entscheidend für die Berechnung. Hier wird das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder zusammengefasst. Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss ein Höchsteinkommen vorliegen, das nicht überschritten werden darf. Bei der Berechnung des Erwerbseinkommens wird immer vom Brutto ausgegangen. Dann gibt es aber noch Leistungen, die nicht aus einer Arbeitstätigkeit hervorgehen. Dies sind beispielsweise Renten, Arbeitslosengeld oder BAföG. In diesen Fällen wird einfach das zu Grunde gelegt, was derjenige wirklich ausgezahlt bekommt. Insgesamt werden eingerechnet: Einnahmen aus Arbeit als Angestellter, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Verpachtungen und Vermietungen, Renten, einmalige Einnahmen aus den letzten 3 Jahren (beispielsweise Erbschaft) und Einnahmen aus Kapitalvermögen. Desweiteren sonstige Einkünfte die der Antragsteller hat. Hierbei gibt es schon viel zu beachten, denn zum Arbeitslohn zählen auch steuerpflichtige Entschädigungen, Lohnzuschläge oder Sachleistungen. Beim Wohngeldamt erhält man eine separate Einkommensbestätigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Die Werbungskosten werden pauschal berücksichtigt. Und zwar im Jahr 920 Euro. Hat jemand aber höhere Ausgaben für sein Einkommen, weil er beispielsweise einen längeren Arbeitsweg ist, kann er dies anhand der vorjährigen Einkommenssteuerbescheinigung nachweisen und dann wird dieser höhere Betrag berücksichtigt. Bei selbständiger Arbeit wird der Gewinn ermittelt und zu Grunde gelegt. Auch bei der Rente wird nicht nur die Altersrente berücksichtigt sondern auch eine Waisenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und andere. Beispielsweise kann das auch einen Familienrente oder eine Pension sein. Daran kann man erkennen, wie umfangreich allein schon die Festlegung der Einnahmen ist.