Formloser Antrag

Wollen Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen und wissen nicht, was dafür erforderlich ist, sollten Sie den Antrag zunächst formlos stellen. Das gibt Ihnen die Zeit zum korrekten Ausfüllen des Formulars und wahrt die Frist. Ein solcher formloser Antrag sollte folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Antragstellers, eine entsprechende Formulierung wie „ich beantrage hiermit Wohngeld…“, Anschrift der Wohnung, für die der Antrag gestellt wird sowie das Datum, ab wann das Wohngeld beantragt wird. Dieser Antrag sollte an die Wohngeldstelle gerichtet sein. Diese findet man in der Stadtverwaltung oder bei der Kreisbehörde. Die Nachweise, die unbedingt beigefügt werden müssen, sind Nachweis des Einkommens, Höhe der Miete sowie der Nachweis der regelmäßigen Mietzahlung. Mitunter gibt es private Vermieter, die eine solche Bescheinigung verweigern. Sie können jedoch durch die Wohngeldstelle dazu gezwungen werden. Sagen Sie deshalb Bescheid, wenn Sie solcherlei Probleme haben. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete, das Gesamteinkommen und die Höchstbeträge für Miete und Belastung, zu deren Berechnung die Mietstufen herangezogen werden. Nicht alle Kosten, die zu Miete oder Belastung gerechnet werden, können berücksichtigt werden. Dazu gehören die anteiligen Kosten für gewerblich genutzte Flächen, untervermieteten Wohnraum und anderes mehr. Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser gehören ebenfalls nicht dazu sowie Untermietzuschläge. Die Tabelle in der man nachschauen kann, ob man überhaupt Wohngeld beantragen kann, oder ob das Einkommen eindeutig darüber liegt, ist im Internet verfügbar. Entsprechende Freibeträge die gewährt werden, sind ebenfalls hier zu finden. Sind Sie mit der Entscheidung des Amtes nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Wer sich das nicht zutraut, kann sich den Widerspruch von der entsprechenden Stelle im Wohnungsamt aufnehmen lassen.