Wohngeld bei Umzug oder Wohnungswechsel

Ein Umzug oder Wohnungswechsel hat selbstverständlich auch unmittelbare Auswirkungen auf auf den Anspruch auf Wohngeld. Da Wohngeld immer wohnungsbezogen bewilligt wird, verliert ein bestehender Wohngeldbescheid mit dem Auszug aus der bisherigen Wohnung seine Gültigkeit. Für die neue Wohnung muss ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Miete erhöht oder verringert hat. Auch ein Umzug innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde macht einen neuen Antrag erforderlich. Werden Änderungen nicht rechtzeitig gemeldet, kann es zu Rückforderungen von Wohngeld kommen, wenn Leistungen für eine nicht mehr bewohnte Wohnung ausgezahlt werden. Wohngeld wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der neue Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate ist grundsätzlich nicht möglich. Deshalb ist es ratsam, den Antrag direkt nach Unterzeichnung des Mietvertrags oder spätestens zum Einzug einzureichen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde wechselt auch die zuständige Wohngeldbehörde. Zuständig ist immer die Wohngeldstelle am neuen Wohnort. Neben dem Mietvertrag werden in der Regel aktuelle Einkommensnachweise, Angaben zu Haushaltsmitgliedern und die Mietkosten benötigt. Ein rechtzeitig gestellter Antrag verhindert Zahlungslücken und sichert den Wohngeldanspruch nahtlos. Auf unserer Seite finden Sie weitere Informationen, wie Sie bei einem Wohnungswechsel am Besten direkt vor dem Umzug umgehen, um Ihren WOhngeldanspruch abzusichern.