Kombination aus Wohngeld mit anderer Unterstützung

Wie ist die Kombination aus Wohngeld mit anderer Unterstützung möglich? Das möchten wir ihnen in diesem Artikel näherbringen, denn viele Menschen fragen sich, ob Wohngeld zusätzlich zu anderen staatlichen Leistungen wie Hartz IV (Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen werden kann. Die kurze Antwort lautet: In den meisten Fällen nicht gleichzeitig, doch es gibt wichtige Ausnahmen und Abgrenzungen, die man kennen sollte. Genau hier entstehen häufig Missverständnisse.

Wohngeld und Hartz IV / Sozialleistungen – wie Wohngeld mit anderen staatlichen Leistungen kombiniert werden kann

Grundsätzlich gilt Wohngeld ist eine vorrangige Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten können. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung bereits über diese Leistungen abgedeckt. In solchen Fällen besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Wohngeld, da eine sogenannte Doppelförderung ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass Wohngeld nicht parallel zu Leistungen bezogen werden darf, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Es gibt jedoch natürlich auch wichtige Ausnahmen, die oft übersehen werden können, aber nicht sollten. So können nämlich beispielsweise Haushalte, in denen nicht alle Mitglieder Bürgergeld erhalten, unter Umständen Wohngeld beziehen. Ein typisches Beispiel sind Familien, bei denen die Eltern erwerbstätig sind und nur die Kinder Sozialleistungen erhalten. Auch Studierende oder Auszubildende, die keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, können unter bestimmten Voraussetzungen wohngeldberechtigt sein.